Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt

Der Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt bedarf der Schriftform. Dazu reicht es aus, hier das Formular für Festsetzung von Kindesunterhalt anzufordern, welches in der Folge digital zugeschickt wird.

Das Antragsformular ist leserlich, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Das Formular darf handschriftlich oder digital ausgefüllt werden. Die die handschriftliche und die digitale Signatur sind beide rechtskräftig gültig. Der Antrag ist beim zuständigen Familiengericht im Amtsgericht einzureichen.

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Beschreibung

Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt

Nach dem deutschen Recht sind beide Elternteile oder Personen, die zur Fürsorge berechtigt sind, gegenüber dem minderjährigen Kind unterhaltspflichtig. Leistet der erziehungsberechtigte Elternteil, der von dem Kind getrennt lebt, keinen Unterhalt, ist der andere Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, dazu berechtigt, einen Antrag auf Festsetzung des Kindesunterhalts zu stellen.

Außerdem können Elternteile oder Fürsorgeberechtigte auch für ein volljähriges Kind nachträglich Unterhalt für die Zeit der Minderjährigkeit einfordern. In beiden Fällen müssen sich die Eltern zwischen einem regulären Unterhaltsverfahren und einem vereinfachten Verfahren vor dem Familiengericht entscheiden. Welche Verfahrensvariante im Einzelfall zulässig ist, erfahren Antragsteller von ihrem Rechtsanwalt oder dem Jugendamt.

Das hier erhältliche Formular ist für die Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren.

Antragstellung – Festsetzung von Kindesunterhalt

Der Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt bedarf der Schriftform. Dazu reicht es aus, hier das Formular für Festsetzung von Kindesunterhalt anzufordern, welches in der Folge digital zugeschickt wird.

Das Antragsformular ist leserlich, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Das Formular darf handschriftlich oder digital ausgefüllt werden. Die die handschriftliche und die digitale Signatur sind beide rechtskräftig gültig. Der Antrag ist beim zuständigen Familiengericht im Amtsgericht einzureichen.

Antragsfrist

Der Antrag ist spätestens vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes schriftlich beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Akzeptiert wird die digitale Eingabe mittels E-Mail mit PDF-Anhang, per Fax oder auf dem Postweg als Einschreiben.

Die Eingabe kann ebenso durch die Rechtsvertretung (Anwalt für Familienrecht) oder dem Jugendamt erfolgen. Hier erhalten Erziehungsberechtigte den Download zum Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt.

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