Entschuld­igung Schule

Gründe gibt es einige, warum Schüler nicht zum Unterricht erscheinen: Sie sind krank, sie haben eine andere Verpflichtung, wie zum Beispiel ein Sportturnier, eine Hochzeitsfeier, ein Vorstellungsgespräch. Sind Termine vorab bekannt, dann können unter bestimmten Umständen Kinder auch vorab beurlaubt werden.

Sind Schüler volljährig, sind sie selbst dazu verpflichtet, ihre Abwesenheit zu entschuldigen bzw. die Schule darüber zu informieren.

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Viele Schulen erwarten einen sofortigen Anruf

Vor allem die Grundschulen in Hessen rufen sofort die Eltern an, wenn das Kind bis zum Unterrichtsbeginn nicht telefonisch entschuldigt wurde. Sind die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, wird abgewogen, ob der Schüler bei der Polizei als vermisst gemeldet wird.

Nicht alle Schulen erwarten einen Anruf zu einem so frühen Zeitpunkt, sollten Kinder überraschend krank sein und zu Hause bleiben müssen. In einigen Bundesländern, wie Sachsen, Brandenburg oder NRW, genügt es, im Laufe des Tages oder innerhalb der nächsten zwei Tage bei der Schule anzurufen und das Kind zu entschuldigen.

Eine schriftliche Entschuldigung wird erwartet

Ein Anruf alleine reicht nicht aus. Es muss eine schriftliche Entschuldigung eingereicht werden. In diesem Schreiben wird das Ausbleiben begründet und der Zeitraum genannt. Außerdem muss man sich explizit entschuldigen. Das Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung handhaben die Schulen sehr unterschiedlich.

Einige Schulen gehen dazu über, Hausaufgaben- oder Infohefte für ihre Schüler anfertigen zu lassen. Dort sind unter anderem, Anschrift und Telefonnummern von Sekretariat, Stufenleitern und Vertrauenslehrern eingetragen und oft auch Vordrucke für Entschuldigungen. Diese werden entweder im Heft ausgefüllt, unterschrieben und vom Lehrer gegengezeichnet oder sie dienen als Kopiervorlage.

Das jeweilige Procedere ist am besten sofort bei der Einschulung zu klären.

Anerkannte Gründe für ein Fernbleiben vom Unterricht

Die Schule prüft jede Entschuldigung und sie entscheidet letztlich darüber, ob der genannte Grund anerkannt wird. Gibt es begründete Zweifel an der Richtigkeit einer Entschuldigung, müssen Eltern mit Nachfragen rechnen.

Folgende Gründe werden üblicherweise von Schulen als Entschuldigung akzeptiert:

Nationalfeiertage oder religiöse Festtage, wichtige Ereignisse im engsten Familienkreis, wie etwa Jubiläen, Hochzeiten, Todesfälle oder Geburten gelten als ein Entschuldigungsgrund. Auch Arzttermine, Klinikaufenthalte oder Kurmaßnahmen sowie Sportwettkämpfe, politische oder kulturelle Veranstaltungen des Kindes können im Voraus beurlaubt werden. Vom Unterricht Fernbleiben dürfen Kinder entschuldigt auch bei einem Schüleraustausch, bei Terminen zur Berufsberatung, bei Vorstellungsgesprächen oder wenn sie als Schülervertreter tätig sind.

Um die Entschuldigung für die Schule ordentlich zu verfassen, können Sie unseren Vordruck Entschuldigung Schule verwenden. Diese gibt bereits Felder für alle erforderlichen Eintragungen vor. Sie können den Grund entsprechend anpassen, so dass das Entschuldigungsschreiben auf Ihre individuelle Situation passt.

 

 

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