Beschreibung
Kann ein gemeinnütziger Verein eine Rechnung erstellen?
Die Frage kann mit einem klaren “Ja” beantwortet werden. Wie alle anderen Wirtschaftsakteure sind auch die Vereine mit der Situation konfrontiert, dass ihr Geschäftspartner eine Rechnung erhalten möchten. Sie haben sogar einen Rechtsanspruch darauf. In der Regel erwarten die Teilnehmer einen Steuerabzug, da sie häufig die Steuerbeiträge abziehen können.
Umsatzsteuer als Verein: Was ist zu beachten?
Wenn Sie als Verein längerfristig keinen Gewinn erzielen, werden die Aktivitäten des Vereins als “Hobby” eingestuft und unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Die Vorsteuerabzugs-Pflicht besteht somit nicht mehr. Gemeinnützige Klubs (mit Ausnahme von Sportvereinen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind) unterliegen unter Umständen trotzdem der Umsatzsteuer. Dies ist im Geschäftsverkehr der Fall. In dieser Angelegenheit gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent. Die Umsatzsteuer rechnen solche Vereine unabhängig ab und zahlen sie an das Finanzamt.
Diese Informationen sollten auf der Rechnung nicht fehlen:
+ Name und Adresse des Empfängers.
+ Name und Adresse des Unternehmens, das die Dienstleistung erbringt.
+ Optionale Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kontoausstellers.
+ Liefer- / Servicezeit.
+ Rechnungsdatum.
+ fortlaufende, eindeutige Kontonummer.
+ Betrag für einzelne Punkte des Kontos / Mehrwertsteuersatzes (netto).
+ Menge / Name der Dienstleistung / Lieferung.
+ vereinbarte Rabatte.
+ Gesamtnettobetrag.
+ Steuer und Gesamtgebühr.
Die Rechnungsvorlage als Verein
Rechnungen im Sinne von § 14 UStG und §§ 31-34 UStDV sind alle Dokumente, die bei Lieferung oder sonstigen Leistungen bezahlt werden. Die Benennung des Dokuments, z. B. Rechnung, Abrechnung, Rechnungsstellung usw., spielt keine Rolle. Es ist erforderlich, auf die Vollständigkeit der Angaben in der Rechnung zu achten, z. B. den Rechnungsempfänger, die Rechnungsnummer, die Steuernummer, das Datums, die Menge und den Namen der Produkte sowie den Betrag. Unsere Rechnungsvorlagen berücksichtigen diese Anforderungen.
Wie können Sie als gemeinnütziger Verein abrechnen?
Für Rechnungen verwenden Sie die sogenannten erforderlichen Informationen. Sie sind für Vereine nicht anders als für große oder kleine Unternehmen. Nur für geringe Rechnungsbeträge werden diese Informationen geringfügig reduziert.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Kleine Beträge werden in der Buchhaltung also solche ausgewiesen, wenn der Gesamtbruttobetrag weniger als 200 Euro beträgt. Eine Rechnung für einen geringen Betrag kann mit 19 Prozent oder 7 Prozent Mehrwertsteuer ausgestellt werden. Um eine Rechnung im Rahmen der Kleinbeträge zu rechtfertigen, muss das Konto bestimmte Inhalte benennen. Das sind z.B. spezifische Ausweise der einzelnen Beträge zum entsprechenden Steuerbetrag. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen ausweisen.
Klarheit und Design der Rechnungsvorlage
Die Korrektheit und vor allem die ansprechende Gestaltung von Musterrechnungen sind mitentscheidend für die Kundenzufriedenheit. Ihre Rechnungslegung sollte von der Akquisition bis zur Rechnungsstellung daher konsistent und sauber sein.