Description
Wann darf ich als Student eine Rechnung ausstellen?
In der Regel benötigt man einen Gewerbeschein, um eine Rechnung ausstellen zu dürfen. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen: Falls Sie Ihre Tätigkeit
– nicht regelmäßig ausüben
– nicht offensichtlich um des Gewinnes willen ausüben
– oder es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt
können Sie auch ohne Gewerbeschein eine Rechnung ausstellen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihr Job als freiberufliche Tätigkeit gilt, sollten Sie beim Finanzamt anfragen ob Sie dafür einen Gewerbeschein benötigen.
Lohnt sich ein Gewerbeschein als Student?
Handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit, müssen Sie einen Gewerbeschein erwerben, sobald Ihre Einnahmen die Kosten, die bei einem Auftrag anfallen übersteigen. Das ist aber in der Regel kein Hindernis – im Gegenteil: die Anmeldung eines Gewerbes kostet selten mehr als 60EUR und gibt Ihnen die Möglichkeit sich vor Ihren Kunden als seriöser selbständiger Unternehmer zu präsentieren. Immerhin benötigen Sie für viele Tätigkeiten einen Gewerbeschein, um offiziell auf Rechnung arbeiten zu dürfen. Somit stehen ihnen deutlich mehr mögliche Tätigkeiten zur Auswahl, wenn Sie bereit sind ein Gewerbe anzumelden.
Freiberufler oder Privatperson – wo liegt der Unterschied?
Selbständige Tätigkeiten werden in der Regel grob in 3 Kategorien unterteilt:
Um eine unregelmäßige Tätigkeit handelt es sich, solange Sie die Tätigkeit einmalig ausüben und nicht mehrmals in der Woche oder im Monat wiederholen. In diesem Fall benötigen Sie keinen Gewerbeschein, egal welcher Tätigkeit Sie nachgehen. Wenn die Tätigkeit regelmäßig verübt wird, wie zum Beispiel Nachhilfeunterricht, kommen Sie nicht ohne Schein aus. Die einzige Ausnahme sind freiberufliche Tätigkeiten. Um diese ausüben zu dürfen, benötigen Sie keinen Gewerbeschein, unabhängig von der Häufigkeit. Typische freie Berufe sind zum Beispiel Lehrer, Erzieher oder Künstler.
Was muss die Rechnung beinhalten?
– Name und Adresse des Rechnungsstellers und -Empfängers
– Rechnungsdatum
– Art, Umfang und Zeitpunkt der von Ihnen erbrachten Leistung
– Rechnungs- und Kundennummer
Falls Sie nach der Kleinunternehmerregelung als Kleinunternehmer gelten (jährliches Einkommen unter 17.500EUR ) müssen Sie außerdem darauf hinweisen, dass der Umsatzsteuerzuschlag wegfällt. Wenn Sie sich nicht die Mühe machen wollen eine eigene Rechnung komplett zu erstellen, können Sie hier stattdessen unsere kostenlose Vorlage herunterladen. Sie beinhaltet alle nötigen Angaben und lässt sich schnell und einfach individuell anpassen. Darüber hinaus entspricht sie allen rechtlichen Vorgaben und hinterlässt einen professionellen Eindruck beim Kunden.