Rechnungsvorlage als Freiberufler

Die Bezeichnung Freiberufler ist eine spezielle steuerliche Berufseinordnung eines selbstständig erwerbstätigen Unternehmers. Als Freiberufler genießen Sie eine Reihe von Vorzügen gegenüber gewerblich, landwirtschaftlich oder anderweitig tätigen Selbstständigen. Menschen, die einen der sogenannten Katalogberufe (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) ausüben, sind in jedem Fall freiberuflich tätig. Andere, ähnliche Berufe können ebenfalls nach den festgelegten Kriterien den freien Berufen zuzuordnen sein. Dies prüft das zuständige Finanzamt.

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Beschreibung

Rechnungsvorlage für Freiberufler: Dies ist zu beachten

Freiberufliche Leistungen sind der Definition nach kein Gewerbe, weshalb ein reiner Freiberufler weder einen Gewerbeschein benötigt, noch Gewerbesteuer abführen muss. Er muss sich nicht im Handelsregister eintragen lassen, unterliegt keiner Gewerbeaufsicht und kann eine vereinfachte Buchführung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wählen.
Je nach Höhe des Umsatzes kann er außerdem ebenfalls von der Regelung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Gebrauch machen, nach der er keine Umsatzsteuer abrechnen muss. In diesem Fall benötigt er nur bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen eine Umsatzsteuer-ID-Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern, ansonsten reicht die vom Finanzamt erteilte Steuernummer aus.

Vorschriften und Besonderheiten zur Rechnungstellung durch Freiberufler

Für die Honorar-Rechnung nach erbrachter Leistung gelten prinzipiell die gleichen Regeln, wie für jeden anderen Selbstständigen (§ 14 Abs. 4 UStG). Fehlen Angaben, oder sind einzelne nicht korrekt, ist die Rechnung ungültig und muss nicht beglichen werden.

Jede Ihrer Rechnungen ist außerdem Grundlage für Ihre jährlich verpflichtende Einkommensteuererklärung und ein Dokument, das mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren ist.
Zur Anerkennung durch die Finanz-Behörde muss eine Quittung, Honorarabrechnung oder Liquidation nicht zwingend die Bezeichnung “Rechnung” tragen.
Freiberufliche Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer berechnen, aber auf ihre Steuerbefreiung explizit hinweisen, zum Beispiel mit dem Satz: “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”.

Honorar-Rechnung: Pflichtangaben einer Rechnungsvorlage für Freiberufler

– Vollständiger Name und vollständige Adresse des Freiberuflers sowie des Leistungsempfängers
– Ihre (Leistungserbringer) Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer
– Ausstellungsdatum
– Rechnungsnummer: fortlaufend, einmalig und eindeutig zuzuordnen
– Umfang und Art der Leistung
– Datum oder Zeitraum der erbrachten Leistung
– Entgelt, einzeln aufgeschlüsselt nach Nettoumsatz und Steuersätzen oder Steuerbefreiung sowie vereinbarte Nachlässe
– Anzuwendender Steuersatz (7 oder 19 Prozent) und jeweiliger -betrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung

Hilfreich sind in jedem Fall auch Angaben zu Bankverbindung und Zahlungsziel – sonst gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen. Kleinstbeträge bis maximal 250 Euro brutto können meist auch mittels einer verkürzten Rechnungsvorlage für Freiberufler liquidiert werden.

Sicher mit einer Rechnungsvorlage für Freiberufler

Es ist also einiges zu berücksichtigen, um sowohl Professionalität zu vermitteln, als auch rechtssicher sein verdientes Honorar einzufordern. Haben Sie Erfahrung und Muße, können Sie natürlich ohne weiteres ein eigenes Rechnungs-Layout erstellen. Praktischer und schneller ist es, eine gute Rechnungsvorlage für Freiberufler zu nutzen und entsprechend an Ihre Erfordernisse anzupassen. So stellen Sie von vornherein sicher, dass alle Pflichtangaben enthalten sind, Ihre Rechnung formal nicht anfechtbar ist und noch dazu professionell aussieht.

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