Rechnungsvorlage für Autoverkauf

Verkaufen Sie Autos, steht für Sie die Überlegung an, ob Sie zu einer Rechnungsstellung verpflichtet sind oder nicht. Wenn Sie es sind, müssen Sie Pflichtangaben erfüllen und steuerliche Aspekte bedenken. Die folgenden Hinweise geben Ihnen einen Einblick darüber, worauf Sie achten müssen.

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Beschreibung

Welche Unterschiede bestehen zwischen einem privaten und einem gewerblichen Autoverkauf?

Haben Sie gestern einmalig einen Wagen verkauft, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Als privater Verkäufer dürfen Sie gar keine Rechnung ausstellen. Sie brauchen sich keine Gedanken über die Pflichtangaben einer Rechnung und die steuerlichen Aspekte zu machen.

Verkaufen Sie dagegen regelmäßig Autos und haben ein Gewerbe angemeldet, kann ein Käufer die Ausstellung einer Rechnung verlangen. Unabhängig ist es, ob der Käufer eine Privatperson oder ein anderer Unternehmer ist.

Möchten Sie als gewerblicher Autoverkäufer einen Haftungsausschluss vereinbaren, sollten Sie diesen in einem schriftlichen Kaufvertrag aufnehmen. Von rechtlicher Seite ist allerdings zu beachten, dass dieser Haftungsausschluss nur gegenüber anderen Unternehmern wirksam werden kann. Vereinbaren Sie als gewerblicher Autoverkäufer einen Haftungsausschluss mit einem privaten Käufer, können Sie sich später nicht darauf berufen. Um für jede Lebenslage die passende Rechnung zur Hand zu haben, können Sie das praktische Vorlagen-Paket Rechnung mit verschiedenen selbstrechnenden Vorlagen nutzen.

Welche Pflichtangaben muss die Rechnung eines Autoverkäufers beinhalten?

Neben dem Nachweis eines Kaufes erfüllt eine Rechnung insbesondere steuerliche Zwecke. Ist der Abnehmer des Autoverkäufers ein Unternehmer, ist er vorsteuerabzugsberechtigt. Dies bedeutet, der Käufer kann die ausgewiesene Umsatzsteuer bei seinem Finanzamt geltend machen. Das Finanzamt erkennt dies aber nur an, wenn die Rechnung für den Autoverkauf bestimmte Angaben enthält.

  • Die Rechnung für den Autoverkauf muss den vollständigen Namen des Käufers und des Verkäufers enthalten.
  • Auf dem Vordruck müssen die Steuernummer des leistenden Unternehmers und das Ausstellungsdatum vermerkt sein.
  • Die Rechnung muss mit einer fortlaufenden Rechnungsnummer versehen sein und den verkauften Gegenstand genau bezeichnen.
  • Der Lieferzeitpunkt ist anzugeben.
  • Darüber hinaus müssen aus der Rechnung für den Autoverkauf der Nettobetrag, der angewandte Steuersatz, die Umsatzsteuer und der Bruttobetrag hervorgehen.
  • Wird das Auto an einen Nichtunternehmer verkauft, ist dieser nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Da die Rechnung dem privaten Käufer aber als Nachweis des Kaufes dient, sollte sie dennoch alle Pflichtangaben enthalten.

Was ist zu beachten, wenn das Auto ins europäische Ausland geliefert wird?

Wird das Auto an einen holländischen Unternehmer verkauft und anschließend dort hin geliefert, gilt eine steuerliche Besonderheit, die sich auch in der Rechnungsstellung zeigt. Die Lieferung nach Holland oder in ein anderes europäisches Ausland ist für Sie als gewerblicher Autoverkäufer steuerfrei. Deshalb dürfen Sie in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Tun Sie es doch, müssen Sie die Umsatzsteuer an das für Sie zuständige Finanzamt abführen. Darüber hinaus muss die Rechnung den Hinweis enthalten, dass es sich um eine sogenannte innergemeinschaftliche Lieferung handelt. Statt der Steuernummer müssen der leistende Unternehmer und der empfangende Geschäftsmann ihre Umsatzsteueridentifikationsnummern angeben. Diese erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern.

Möchten Sie bei der Erstellung Ihrer Rechnungen sichergehen, dass alle Pflichtangaben enthalten sind, laden Sie die für Ihr Geschäft passende Vorlage von unserer Webseite herunter. Die Vordrucke sind einfach zu bearbeiten und vermitteln Ihrem Business ein professionelles Auftreten. Überdies garantieren wir Ihnen die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Formulare.

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