Rechnungsvorlage mit Umsatzsteuer

Sie ersparen sich selbst langes und aufwändiges recherchieren und können sich voll auf den wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens konzentrieren. Unsere Vorlagen sind einfach für Ihr Unternehmen zu bearbeiten und zu individualisieren, damit sie auch hier möglichst wenig Zeit und Mühe investieren müssen. Erleichtern Sie sich den Vorgang des Rechnungschreibens mit unseren Vorlagen.

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Einblick in das komplexe Thema der Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um die Besteuerung des, innerhalb eines Produktherstellungsverlaufes entstehenden, Mehrwertes. Der Staat besteuert diesen Mehrwert 19% beziehungsweise 7%. Daher bezeichnet man diese Steuer auch als Mehrwertsteuer. 19% Umsatzsteuer werden als allgemeiner Steuersatz bezeichnet, wohingegen Lebensmittel, Zeitungen und Bücher, Kunstgegenstände und Hotelübernachtungen mit einem geringeren Steuersatz von 7% besteuert werden. Nutzen Sie unser praktisches Vorlagen-Paket Rechnungen, wenn Sie Muster-Rechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen benötigen.

Findet ein Verkauf von Waren oder Dienstleistungen statt, dann muss auf den Ausgangsrechnungen immer die Umsatzsteuer mit angegeben werden. Für diese Regelung gibt es aber auch Ausnahmen hinsichtlich der Befreiung von der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuerlast trägt dabei immer der Endkonsument einer Ware oder einer Dienstleistung. Alle Leistungsstufen vor dem Endkonsumenten bezeichnen die Mehrwertbesteuerung als Vorsteuer und verrechnen diese mit dem Finanzamt.

Notwendigkeit des Ausweises der Umsatzsteuer auf der Rechnung

Generell muss die Umsatzsteuer auf allen Rechnungen ausgewiesen werden, die von einem Unternehmen erstellt werden. Dabei handelt es sich bei einem Unternehmen, um einen selbstständigen und gewerblich tätigen Betrieb. Dies kann sowohl eine Einzelperson, als auch ein großen Betrieb sein. Nicht entscheidend bei der Definition ist dabei, ob mit dem Unternehmen tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

Rechtliche Vorschriften für die Rechnungslegung

Bei einer Rechnung mit Umsatzsteuer sind von Gesetzes wegen bestimmte Angaben unbedingt zu erfüllen, damit die Rechnung korrekt gestellt ist. Dazu gehören in formaler Hinsicht die folgenden Punkte, wie etwa, dass in dem Rechnungsdokument das Entgelt für die Ware oder die Dienstleistung und der darauf ermittelte Steuerbetrag jeweils zusammengefasst angegeben werden muss. Diese Angaben müssen für jeden Dritten ohne großen Aufwand nachvollziehbar sein und in einer lebendigen Sprache niedergeschrieben sein. Vorrangig für Deutschland gilt in diesem Fall die deutsche Sprache. Die Rechnung ist darüber hinaus unbedingt auf Papier zu stellen, es sei denn, dass der Empfänger einer elektronischen Übermittlung zugestimmt hat. Die Rechnung bedarf keiner handschriftlichen Unterschrift, um rechtsgültig zu sein.
Darüber hinaus gibt der §14 des Umsatzsteuergesetzes folgende Pflichtangaben vor:
– vollständiger Name und Anschrift des Leistungserbringers
– Steuernummer
– Datum der Rechnungsstellung
– fortlaufende Rechnungsnummer
– Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung, sowie den Zeitpunkt der Leistungserbringung

Unsere Vorlagen sind ihr Gewinn

Aus den oben aufgeführten Hinweisen wird nun deutlich, dass das Schreiben einer Rechnung sich doch als komplexer und rechtlich diffiziler Vorgang beschreibt, welcher einiges an Kenntnissen und Erfahrungen voraussetzt. Eine Rechnung, welche falsch gestellt ist oder durch fehlende Angaben von Finanzamt als ungültig angesehen wird, kann zur Folge haben, dass der entsprechende Betrag aus dem Betriebsergebnis des Unternehmens herausgerechnet und dies kann wiederum Auswirkungen auf den Gewinn und damit den Erfolg des Unternehmens haben. Daher sollten Sie unsere Expertise auf diesem Gebiet nutzen und unsere Rechnungsvorlage mit Umsatzsteuer einsetzen.

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